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   BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79   

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https://dejure.org/1981,16764
BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79 (https://dejure.org/1981,16764)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1981 - 1 RA 87/79 (https://dejure.org/1981,16764)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1981 - 1 RA 87/79 (https://dejure.org/1981,16764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Inhaftierung in der DDR - Ersatzzeit - Griechischer Staatsangehörige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 275
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 119/78

    Hinterbliebenenrente - Rente - Stichtagsvoraussetzung - Wohnsitzvoraussetzung -

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Vielmehr wird durch sie eine an sich versicherungsfremde, aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzierende Sonderleistung gewährt (vgl. BSGE 49, 13, 15 = SozR 2200 § 1251 Nr. 66 S. 171).

    Ebenso wie mit dem HHG selbst (vgl. BSGE 37, 206, 211 = SozR 7190 § 2 Nr. 1 S. 6) hat auch mit dem daran anschließenden § 28 Abs. 1 Nr. 5 AVG der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, daß sich die Bundesrepublik Deutschland im Wege der sozial- und fürsorgerechtlichen Förderung (vgl. BSGE 49, 13, 15 = SozR 2200 § 1251 Nr. 66 S. 171) für die Opfer von aus politischen Gründen (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 23. April 1980 - 4 RJ 3/79 -) zu Unrecht erlittenen Haftzeiten verantwortlich fühlt, auch wenn diese Haftzeiten nicht in ihren Verantwortungsbereich fallen.

  • EuGH, 31.05.1979 - 207/78

    Ministère public / Even

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Ist eine Bestimmung, die Leistungen für Opfer des Krieges und seiner Folgen vorsieht, in nationalen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit enthalten, entscheidet dies für sich allein noch nicht darüber, ob der in dieser Bestimmung vorgesehenen Vergünstigung der Charakter einer Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne der EWG-VO 1408/71 beizumessen ist (Urteile des EuGH vom 6. Juli 1978, Slg 1978, 1661, und vom 31. Mai 1979, Slg 1979, 2019).
  • EuGH, 06.07.1978 - 9/78

    Gillard

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Ist eine Bestimmung, die Leistungen für Opfer des Krieges und seiner Folgen vorsieht, in nationalen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit enthalten, entscheidet dies für sich allein noch nicht darüber, ob der in dieser Bestimmung vorgesehenen Vergünstigung der Charakter einer Leistung der sozialen Sicherheit im Sinne der EWG-VO 1408/71 beizumessen ist (Urteile des EuGH vom 6. Juli 1978, Slg 1978, 1661, und vom 31. Mai 1979, Slg 1979, 2019).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Dabei liegt Willkür vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden läßt (seit BVerfGE 1, 14, 52 stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 52, 227, 280 f).
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Die Staatsangehörigkeit gehört jedoch nicht zu den in Art. 3 Abs. 3 GG aufgezählten Merkmalen, die eine Mindestsicherung gegen Diskriminierungen erreichen sollen (BVerfGE 51, 1, 30 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5 S. 18).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht bereits dann vor, wenn der Gesetzgeber unter mehreren Lösungen nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat (BVerfGE 51, 257, 267 f = SozR 5420 § 3 Nr. 8 S. 14; BVerfGE 51, 295, 300 f; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz liegt erst dann vor, wenn der Gesetzgeber Übereinstimmungen der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfGE 48, 346, 357 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11 S. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 27/76

    Verfassungsmäßigkeit der beitragspflichtigen Krankenversicherung der Landwirte

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht bereits dann vor, wenn der Gesetzgeber unter mehreren Lösungen nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat (BVerfGE 51, 257, 267 f = SozR 5420 § 3 Nr. 8 S. 14; BVerfGE 51, 295, 300 f; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67

    Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten -

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Dieses Begehren ist - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - im Rechtsstreit mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu verfolgen (BSGE 31, 226, 227 ff. = SozR Nr. 1 zu § 1412 RVO ; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24 S. 64 f).
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus BSG, 23.04.1981 - 1 RA 87/79
    Dieses Begehren ist - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - im Rechtsstreit mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zu verfolgen (BSGE 31, 226, 227 ff. = SozR Nr. 1 zu § 1412 RVO ; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24 S. 64 f).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 3/79

    Gewahrsam - Ersatzzeit - Politischer Gewahrsam

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 112/79

    Soziale Sicherheit - Zweiseitige Verträge - Zuständigkeit eines

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 47/93

    Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende Leistungen -

    Die Vergabe einer VNr stellt somit einen bloßen (feststellenden) VA dar, ähnlich der Eintragung oder Löschung in einem behördlichen Verzeichnis (vgl BSGE 16, 227, 231; 36, 91, 92) oder auch der Vormerkung beitragsloser Versicherungszeiten (vgl BSGE 31, 226, 227 ff; 42, 159, 160; 49, 258, 261; 51, 275, 276).
  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93

    Pflicht zur Vergabe einer neuen Versicherungsnummer (VNr) mit geändertem

    Die Vergabe einer VNr stellt somit einen bloßen (feststellenden) VA dar, ähnlich der Eintragung oder Löschung in einem behördlichen Verzeichnis (vgl BSGE 16, 227, 231; 36, 91, 92) oder auch der Vormerkung beitragsloser Versicherungszeiten (vgl BSGE 31, 226, 227 ff; 42, 159, 160; 49, 258, 261; 51, 275, 276).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 169/72

    Versicherungsschutz - Aufsuchen eines Unternehmers - Arbeitsplatz - Keine

    die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, aber die Stätte des Unternehmens besuchen° Denn der Versicherungsschutz würde sich hiernach nur auf Unfälle erstrecken, die sich auf der Betriebsstätte ereignen, nicht jedoch auf solche auf dem Hin- oder Rückweg (BSG 51, 275, 276 f; Urt° vom 21"1°4972 aaO),.
  • BSG, 30.04.1979 - 8a RU 38/78

    Versicherungsschutz - Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Übermittlung des Inhaltes

    Diese Voraussetzung kann nicht losgelöst von den tatsächlichen und rechtlichen Umständen, unter denen sich die Tätigkeit vollzieht, beurteilt werden (vgl BSGE 51, 275, 277; BSG-Urteil vom 26. Oktober 1978 8 RU 44/78 - BSG SozR 2200 5 559 Nr. 44).
  • BSG, 11.08.1983 - 1 RA 63/82

    Dienstleistung - Angehöriger der Waffen-SS - Ersatzzeit - Militärähnlicher Dienst

    Der Kläger erstrebt mit seiner zulässigerweise erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSGE 51, 275, 277 = SozR 2200 § 1251 Nr. 84 S. 223 m.w.N.) eine Vormerkung der Zeit seiner Dienstleistung im ... vom 1. Januar 1941 bis 30. November 1943 als Ersatzzeit.
  • BSG, 21.05.1974 - 7 RAr 15/72

    Zu möglichen Umschulungsmaßnahmen - Beruflicher Aufstieg - Hochschulstudium -

    weil sie das LSG völlig unberücksichtigt gelassen hat (BSGE 7, 122, 125; 51, 275, 278; 54, 165, 166; BSG SozR Nr" 7 zu 5 657 Reichsversicherungsordnung -RVO-)° Nach 5 4 des in Nordrhein-Westfalen für den streitigen Zeitraum maßgeblichen Gesetzes über die Ausbildung für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerauabildungsgesetz -LABG-NW-) iod"F" der Bekanntmachung vom 24° März 1969 (GVBl für Nordrhein-Westfalen 1969, 176 ff) darf ein Lehramt an öffentlichen Schulen nur ausüben, wer die Befähigung hierzu erworben hat° Nach 5 5 LABG-NUist dies dann der Fall, wenn der Bewerber nach Abschluß des sechssemestrigen Hochschulstudiums und Bestehens der ersten Staatsprüfung zur schulpraktischen Ausbildung noch einen anschließenden Vorbereitungsdienst von einem Jahr durchlaufen und danach die zweite Staatsprüfung bestanden hat° Die Ausbildung als Volksschullehrer ist in Nordrhein-Westfalen sonach erst mit Bestehen des zweiten Staatsexamens beendet° Das erhellt auch aus den Regelungen über den Vorbereitungedienst und die zweite Staatsprüfung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an der Volksschule (Grund- und Hauptschule) vom 29° August 1968 (Amtsblatt des Kultusministeriums Land Nordrhein-Westfalen, Jahrgang 20, 4968, 507 f)° Der Bewerber ist während des Vorbereitungsdienstes Beamter auf Widerruf (@ 23 aa025 er soll in dieser Zeit mit den Aufgaben seines künftigen Berufes vertraut gemacht und auf selbständigen Unterricht vorbereitet werden (5 24 aa0)° Sowohl die weiteren Regelungen über Art und Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung (@@ 50 bis 52 aaO), über Zweck, Ordnung und Durchführung des zweiten Staatsexamens (5% 54 ff aaO), als auch die Bestimmung des 5 46 Abs° 2 aaO, daß das Beamtenverhältnis des Lehramtsanwärters an dem Tage endet, an dem er die Prüfung endgültig nicht bestanden hat, verdeutlichen den Charakter des Vorbereitungsdienstes als eine nach dem PH-Studium notwendige -qq.
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